Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist:
Personal- und Organisationsentwicklung
Personalauswahlentscheidungen
Mitarbeiterpotenzialanalyse
Unternehmensführung/Managementberatung
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
2.1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungsund/oder Umsetzungstätigkeit. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, die Empfehlungen zur Umsetzung, sowie die Begleitung erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
2.2. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.3. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
2.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung basierend auf den vom Auftraggeber gegebenen Informationen richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
2.5. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.
§ 3 Leistungsänderungen
3.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
3.2. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
§ 4 Schweigepflicht und Datenschutz
4.1. Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
4.2. Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
4.3. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
6.1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar oder als Festpreis schriftlich vereinbart). Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.
6.2. Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Übersteigt die Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.
6.3. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
6.4. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
6.5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Mängelbeseitigung
7.1. Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Leistungserbringung.
7.2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. lst der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 8.
§ 8 Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
8.2. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftungssumme auf maximal 50.000 EURO begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.
8.3. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die weitere Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
9.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 10 Treuepflicht
10.1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
10.2. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 12 Kündigung
Die Kündigung von Aufträgen bezieht sich auf Gesamtprojekte: d.h. Interims Management, Personalsuche, Event Management, Organisationsentwicklungsmaßnahme
12.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen, werden gemäß des Vertrags dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 50 % des Projektpreises. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 13 Storno
Storno betrifft verkaufte Tagessätze: z.B. Trainingstage, Seminartage, Coachingstunden, Event Management, Potenzialanalysen, Mediationen u.ä.
13.1 Stornogebühren
Bei Stornierung eines Vertrages durch den Auftraggeber erstattet dieser dem Auftragnehmer gemäß nachfolgender Zeitstaffel
A. bis 6 Wochen vor Beginn 10 % des Projektpreises
B. bis 4 Wochen vor Beginn 50 % des Projektpreises
C. ab 2 Wochen vor Beginn 80 % des Projektpreises
D.ab Vortag vor Beginn 100 % des Projektpreises
Bei Zeitraumdefinitionen gilt der erste Tag des genannten Zeitraumes (z.B. Januar – Februar = 01.Januar)
13.2 Stornogebühren bei Verschiebung eines definierten Termins Ist ein definitiver Termin, dies umfasst auch Zeitraumdefinitionen, einer Leistung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, so beginnt mit der Fixierung des neuen Termins die Stornofrist 13.1B und es werden ab sofort 50% des Projektpreises bei einer Stornierung fällig. Ab 2 Wochen vor Beginn werden 100 % des Projektpreises fällig.
§ 14 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen
14.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
14.2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Konzepte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
14.3. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. § 14.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 15 Sonstiges
15.1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
15.2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung der vorstehenden Klausel.
15.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
Neuss, im Mai 2026
General Terms and Conditions
General consulting and business terms of cts. companion to success GmbH.
Section 1 Scope
1.1 These General Consulting Terms apply to contracts under which the Contractor provides the Client with advice and information in planning, preparing and implementing entrepreneurial or professional decisions and projects, particularly in the following areas:
- human resources and organisational development
- personnel selection decisions
- employee potential analysis
- corporate management and management consulting
1.2 The Client’s own terms and conditions apply only if expressly agreed in writing.
Section 2 Subject matter and scope of services
2.1 The subject of the engagement is the consulting and/or implementation activity specified in the contract. The Contractor’s services are deemed rendered once the necessary analyses, resulting conclusions, implementation recommendations and accompanying support have been developed and explained to the Client. It is irrelevant whether or when the conclusions or recommendations are implemented.
2.2 At the Client’s request, the Contractor shall provide information on the status of the engagement or, after completion, account for the work in a written report summarising its main process and outcome. A comprehensive written report, particularly for submission to third parties, must be agreed separately.
2.3 The Contractor performs all work with the greatest care and with due regard to the Client’s individual situation and needs.
2.4 In its surveys and analyses, the Contractor shall accurately and completely reflect the company’s situation on the basis of information supplied by the Client. Data supplied by third parties or the Client is checked only for plausibility. Conclusions and recommendations are prepared to the best of the Contractor’s knowledge and in accordance with recognised academic and practical standards, and are presented clearly and comprehensibly.
2.5 Unless otherwise agreed, the Contractor may engage expert subcontractors while remaining directly responsible to the Client. The Contractor shall use suitably trained and qualified personnel and may decide at its discretion which personnel to deploy or replace.
Section 3 Changes to services
3.1 The Contractor shall consider requests for changes insofar as they are reasonable within its operational capacity, particularly regarding effort and scheduling.
3.2 Where assessing or implementing changes affects contractual terms, especially effort or timing, the parties shall agree an appropriate adjustment, including remuneration and deadlines. Unless otherwise agreed, work continues without taking the requested changes into account until the adjustment is agreed.
3.3 If assessing the additional effort requires substantial work, the Contractor may require a separate engagement for that assessment.
Section 4 Confidentiality and data protection
4.1 The Contractor is obliged without time limit to maintain confidentiality regarding all information designated confidential and all business or trade secrets of the Client learned in connection with the engagement. Disclosure to third parties not involved in performing the engagement requires the Client’s written consent.
4.2 The Contractor shall require all persons engaged in performing the work to comply with this obligation in writing.
4.3 The Contractor may process personal data entrusted to it within the purpose of the engagement and in compliance with applicable data-protection law, or have such data processed by third parties.
Section 5 Client cooperation duties
5.1 The Client shall support the Contractor to the best of its ability and create all conditions within its sphere necessary for proper performance, in particular by providing all relevant documents in due time.
5.2 At the Contractor’s request, the Client shall confirm in writing the accuracy and completeness of submitted documents, information and oral statements.
Section 6 Remuneration, payment and set-off
6.1 Remuneration is calculated according to time spent or as a fixed price agreed in writing. Success-based remuneration is excluded. Unless otherwise agreed, the Contractor is also entitled to reimbursement of expenses. Payment details are governed by the contract.
6.2 For longer-term contracts billed by effort, the Contractor’s current price list applies. If a price increase exceeds customary market prices by more than an insignificant amount, the Client may terminate the contract.
6.3 All claims become due upon invoicing and are payable immediately without deduction. Statutory VAT is added to all prices and shown separately on invoices.
6.4 Multiple Clients are jointly and severally liable.
6.5 Set-off against claims for remuneration or expenses is permitted only with undisputed or finally adjudicated counterclaims.
Section 7 Remedy of defects
7.1 Where services are capable of remedy, the Contractor shall remedy defects for which it is responsible insofar as reasonably possible. The Client must identify defects promptly in writing and no later than two months after performance.
7.2 If remedial performance fails, the Client may request a reduction in remuneration or rescind the contract. Where the engagement was awarded by a merchant in the course of business, a public-law entity or a special public-law fund, rescission is available only if the service is of no interest due to failed remedy. Further damages claims are governed by Section 8.
Section 8 Liability
8.1 The Contractor is liable, irrespective of legal basis, for damage caused intentionally or through gross negligence by the Contractor or its employees.
8.2 Liability for a single loss event is limited to EUR 50,000. A single loss event means the aggregate of all claims arising from one distinct, coherent service performed within a connected period.
8.3 Contractual damages claims against the Contractor become time-barred two years after the claim arises.
Section 9 Intellectual property
9.1 The Client shall ensure that reports, organisational plans, drafts, concepts, presentations, schedules and calculations produced by the Contractor are used solely for the agreed contractual purposes and are not published without express case-by-case consent. Use by affiliated companies requires an express written agreement.
9.2 Where work results are copyright-protected, the Contractor remains the author. Subject to the restriction in paragraph 1, the Client receives an irrevocable, exclusive, non-transferable right of use unlimited in time and territory.
Section 10 Duty of loyalty
10.1 The parties undertake to act loyally towards one another and to inform each other without delay of circumstances arising during the project that may affect its performance.
10.2 In particular, the Client shall refrain from employing or otherwise engaging employees or former employees who were involved in the engagement until twelve months after the cooperation ends.
Section 11 Force majeure
Events of force majeure that substantially impede or temporarily prevent performance entitle the affected party to postpone performance for the duration of the impediment plus a reasonable restart period. Industrial disputes and similar events are treated equivalently where unforeseeable, serious and beyond the party’s control. The parties shall notify each other without delay.
Section 12 Termination
Termination of engagements relates to complete projects, including interim management, personnel searches, event management and organisational development measures.
12.1 Unless otherwise agreed, an engagement may be terminated on 14 days’ notice to the end of a month. The right to terminate for cause remains unaffected. All services performed up to that point are invoiced in accordance with the contract, but at least 50% of the project price. Termination must be made in writing.
Section 13 Cancellation
Cancellation applies to purchased day rates, for example training or seminar days, coaching hours, event management, potential analyses and mediation.
13.1 Cancellation fees
A. up to six weeks before commencement: 10% of the project price
B. up to four weeks before commencement: 50%
C. from two weeks before commencement: 80%
D. from the day before commencement: 100%
For periods, the first day of the stated period is deemed the commencement date.
13.2 Rescheduling a defined date
If a fixed date, including a defined period, is moved to a later date, the cancellation period under 13.1 B begins when the new date is fixed. From that point, 50% of the project price is due upon cancellation; from two weeks before commencement, 100% is due.
Section 14 Right of retention and document storage
14.1 Until its claims have been paid in full, the Contractor has a right of retention over documents provided to it, unless exercising that right would be contrary to good faith because it would cause the Client disproportionate harm.
14.2 Once claims have been settled, the Contractor shall return all documents provided by the Client or a third party for the engagement. This does not apply to correspondence between the parties or copies of reports, concepts, organisational plans, drawings, schedules and calculations produced during the engagement where the Client has received the originals.
14.3 The Contractor’s storage obligation ends six months after receipt of a written request to collect the documents, otherwise after three years, and for documents retained under 14.1 after five years from the end of the contractual relationship.
Section 15 Miscellaneous
15.1 Rights arising from the contractual relationship may be assigned only with the Contractor’s prior written consent.
15.2 All claims arising from the contract are governed exclusively by the law of the Federal Republic of Germany.
15.3 Amendments and additions to these terms or the contract must be made in writing and expressly identified as such. This written-form requirement also applies to amendments of this clause.
15.4 The place of jurisdiction for all disputes is the Contractor’s registered office where the engagement was awarded by a registered merchant acting in the course of business, a public-law entity or a special public-law fund.
Neuss, May 2026
Language note: This English translation is provided for convenience. In the event of discrepancies, the German version shall prevail.
